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Unterstützung für von Corona betroffene Unternehmen
24. März 2020

Unterstützung für von Corona betroffene Unternehmen

Hessen tut was!

Die Fördermaßnahmen im gewerblichen Bereich für Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige usw. werden aktuell stetig überarbeitet und eventuell auch neue Maßnahmen beschlossen. Hinsichtlich sämtlicher Fördermöglichkeiten bitten wir Sie sich auch über die zentralen Informationsseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen Ministerium für Finanzen und der WI-Bank zu informieren.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Kleinstfirmen mittels eines Zuschusses erhalten Sie über die Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums und auf diesem Dokument (klicken zum Downloaden)

Bürgschaftsbank Hessen erweitert Angebot massiv

Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung sind neben der KfW auch die deutschen Bürgschaftsbanken, die Ihnen in Verbindung mit Ihrer Hausbank herauszulegende Kredite besichern können. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Maßnahmen, die von Seiten der Bürgschaftsbank Hessen erfolgen, diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

  1. Anhebung der Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Mio. Euro
    auf 2,5 Mio. Euro
  2. Erhöhung der Bürgschaftsquote auf durchgängig bis zu 80 % für Betriebsmittel
  3. Laufzeit der Bürgschaft bis zu 8 Jahren möglich
  4. Verbesserung der Bedingungen für Bürgschaften
    bis 250.000,- Euro (inkl. eventuell bereits bestehendem Bürgschaftsobligo) im Rahmen der Expressbürgschaft (hier klicken)

Die Rahmenbedingungen der Bürgschaftsgewährung, wie bspw. bankübliche Besicherung und Konditionen, bleiben gleich. Weiterhin verbürgen wir wie bisher lediglich neue Kreditvergaben.

Wir empfehlen den Unternehmen die frühzeitige Erstellung einer Liquiditätsplanung für 2020 und bei entsprechendem Finanzierungsbedarf eine frühzeitige Einbindung der Haus- und Bürgschaftsbank. Das Unternehmen sollte dabei in den Jahren vor der Krise wirtschaftlich erfolgreich gewesen sein.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Erforderliche Prüfungsunterlagen haben wir in einer Checkliste zusammengefasst:

>>> Checkliste „Corona-Krise“ hier herunterladen

Bei bestehenden Bürgschaftsengagements besteht die Möglichkeit, kurzfristig eine Aussetzung von Tilgungsraten für verbürgte Kredite zu beantragen. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Anträge wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder unsere Corona-Hotline.

Um für Sie bestmöglich telefonisch erreichbar zu sein, haben wir eine Corona-Hotline unter 0611/1507-77 geschaltet.

Darüber hinaus sind die Ihnen bekannten Ansprechpartner selbstverständlich auch per Mail erreichbar.

Weiterhin können Anfragen an uns auch über das neue Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken erfolgen.

Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig. Nähere Informationen dazu unter: www.wibank.de/kfk

 

 

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich: www.wibank.de/guw 

 

 

Bürgschaften
bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier: www.bb-h.de/kontakt/ 

 

 

Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter: www.wibank.de/landesbuergschaften 

Die Bürgschaftsbank Hessen gehört der hessischen Wirtschaft. Unsere Gesellschafter sind Kammern und Verbände Hessens, dazu Institute der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Die Bürgschaftsbank arbeitet wirtschaftlich, aber nicht primär gewinnorientiert. Unsere Gesellschafter bekommen keine Ausschüttungen, sondern bringen sich stattdessen in unseren Gremien aktiv ein.

Bürgschaftsbanken gibt es in ganz Deutschland, jede ist für ein Bundesland zuständig. Deswegen unterstützen . wir ausschließlich Vorhaben in Hessen. Auf Bundesebene sind wir im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) organisiert. Für unsere Garantien und Bürgschaften bekommen wir Rückbürgschaften des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland – eine ausgezeichnete Investition.

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