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Fragen und Antworten rund um wirtschaftliche Auswirkungen durch Corona
24. März 2020

Fragen und Antworten rund um wirtschaftliche Auswirkungen durch Corona

Allgemeine Informationen zum Coronavirus stellt das Hessische Sozialministerium bereit

Informationen zur aktuellen Entwicklung in Hessen und Beschlüsse der Hessischen Landesregierung finden Sie unter corona.hessen.de

1. Aufträge brechen ein und ich weiß nicht, wie lange die Rücklagen ausreichen, um Mitarbeiter und Rechnungen zu bezahlen. An wen kann ich mich wenden?

2. Welche Hilfen gibt es vom Land, damit mein Unternehmen liquide bleibt?

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund von Umsatzausfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen Kredit- und Bürgschaftsprogramme des Landes bereit, unter anderem

  • Kapital für Kleinunternehmen (KfK), das 2010 aufgelegt wurde, um die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzufedern. Hieraus können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig. Nähere Informationen bei der WIBank.
  • Darüber hinaus können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen bei der WIBank
  • Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei der Bürgschaftsbank finden  
  • Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern. Weitere Informationen dazu bei der WIBank
  • Ebenfalls unterstützt die KfW mit ihren Förderangeboten die Unternehmen. Detaillierte Informationen finden Sie hier
  • Vergleichbare Hilfen bietet der Bund an. Genaue Informationen gibt es bei der WIBank
  • Hier finden Sie eine Übersicht zum Download: Förderprogramme im Überblick

3. Gibt es steuerliche Erleichterungen für Betriebe, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind? Und wenn: welche?

4. Mein Unternehmen muss Kurzarbeit anmelden. Wie geht das, was muss ich beachten und wie gehe ich vor?

Über die aktuellen Regelungen zum Kurzarbeitergeld informiert die Arbeitsagentur.

5. Welche Verpflichtungen habe ich gegenüber meinen Beschäftigten?

Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich die Verpflichtung die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen (sog. Gefährdungsbeurteilung) und Maßnahmen hieraus abzuleiten. Im Rahmen der Pandemieplanung (Bevölkerungsschutz) hat der Arbeitgeber ggf. weitere Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen. Konkrete Hinweise hierzu finden sich zum Beispiel im Nationalen Pandemieplan beim Robert-Koch-Institut.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutzrecht in diesen Zeiten finden Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag und beim Bundessozialministerium

6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten darum, im Homeoffice zu arbeiten, um nicht das Risiko einzugehen, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln anzustecken. Welche rechtlichen Regelungen gibt es zu beachten?

Telearbeit stellt verschiedene Anforderungen an alle Beteiligten. So muss ein jeweils geeigneter Arbeitsplatz mit Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dabei müssen auch die Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie versicherungstechnische Probleme, die sich aus den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen ergeben, Berücksichtigung finden. Einen zusammenfassenden gesetzlichen Rahmen gibt es nicht.

Mehr Informationen dazu finden Sie beim

7. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter müssen wegen einer geschlossenen Kita/Schule zur Betreuung der Kinder zu Hause bleiben. Welche Rechten und Pflichten muss ich beachten?

Informationen dazu finden Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag und beim Bundesarbeitsministerium.

8. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in Quarantäne bleiben. Was gibt es für mich zu beachten – auch in Bezug auf Lohnfortzahlung?

  • Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
  • Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für längstens sechs Wochen, soweit tarifvertraglich nicht anders geregelt, die Lohnfortzahlung zu übernehmen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt erstattet, wenn alle unten genannten Voraussetzungen vorliegen.
  • Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei dem zuständigen Gesundheitsamt.
  • Erkrankte fallen nicht unter diese Entschädigungsregelung, weil diese bereits Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld erhalten.
  • Informationen dazu finden Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag und beim Bundesarbeitsministerium.

9. Ich suche Auszubildende für meinen Betrieb, weiß aber nicht, wie sich die wirtschaftliche Situation durch Corona entwickelt. Was raten Sie mir?

  • Diese Entscheidung hängt von der Situation des einzelnen Unternehmens ab. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass sich die Krise mit steigenden Temperaturen entspannt, die genaue Entwicklung lässt sich aber derzeit nicht abschätzen.
  • Zu beachten ist, dass bei Auszubildenden in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden kann. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. Diese Option ist allerdings restriktiv zu handhaben.
  • Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben Sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Erst danach haben sie Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Mehr Informationen gibt es beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

10. Ich habe den Verdacht einer Corona-Erkrankung in meinem Betrieb/bei einem Mitarbeiter. An wen kann ich mich wenden?

  • Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
  • Infizierte werden in der Regel vom Gesundheitsamt zu ihren Kontakten in den vergangenen Tagen und zu Symptomen befragt, sie werden namentlich registriert und gegebenenfalls Labortests unterzogen. Hier sollten Sie mit dem Amt kooperieren. Für Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen aber nicht schwer krank sind, kann das Gesundheitsamt eine Heim-Quarantäne anordnen.
  • Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat ein Infoblatt „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ veröffentlicht. Informationen finden Sie auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag und beim Bundesarbeitsministerium.

11. Finden die IHK-Prüfungen statt?

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgesagt. Betroffen davon sind alle Prüfungen ab Montag, 16. März 2020. Die Absage gilt vorerst bis zum 24. April. Wann die Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen.

Links zu Informationen der Landes- und Bundesregierung

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