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Neues zu den Überbrückungshilfen für KMU und Selbstständige
9. Juli 2020

Neues zu den Überbrückungshilfen für KMU und Selbstständige

Zu den Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen sind mit dem Eckpunktepapier vom 12.06.2020 mehr Details bekannt geworden. Voraussichtlich werden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hierbei von großer Relevanz sein.

Das Eckpunktepapier als PDF hier zum Download, verabschiedet von der Koalition zum Konjunkturpaket vom 3.6.2020:

PDF-DOWNLAD DES PAPIERS

Das Programm will die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die durch vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen aufgrund der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Es können die fixen Betriebskosten, die dem Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 entstehen, teilweise erstattet werden. Die Mitwirkung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ist Voraussetzung für die Förderung.

Lesen Sie den gesamten Beitrag bei DATEV online unter:

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zur-corona-krise/konjunkturpaket-unterstuetzung-durch-datev/neues-zu-den-ueberbrueckungshilfen-fuer-kmu-und-selbststaendige/

 

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